Fahreignungsseminar – verkehrspsychologische Teilmaßnahme

Wenn Sie über Ihre Punktebelastung im Fahreignungsregister besorgt sind (Führerscheinentzug bei 8 Punkten) und 5 Punkte noch nicht überschritten haben, können sie durch Teilnahme an einem Fahreignungsseminar einen Punkt abbauen und dabei gleichzeitig eine (Fahr-)Verhaltenskorrektur erarbeiten, um weitere Punkte zukünftig zu vermeiden.

Wenn bei Ihnen 2 Punkte im Fahreignungsregister eingetragen sind, sie aber dennoch als Begleitperson beim Fahren mit 17 mitwirken möchten, können Sie die Voraussetzung durch Teilnahme an einem Fahreignungsseminar hierfür erfüllen.

Um dem Risiko eines Führerscheinverlustes vorzubeugen ist auch mit 6 und 7 Punkten eine Teilnahme am Fahreignungsseminar möglich. Allerdings wird in diesem Fall ein Punkteabzug vom Gesetzgeber nicht mehr gewährt. Handeln Sie also frühzeitig!